zur Stadtverordnetenversammlung am 28. Oktober 2021 stellten wir folgenden Antrag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung lässt die folgenden verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Rahmen einer neuen Verkehrswegeplanung prüfen und im BVU beraten. Darüber hinaus bittet die Stadtverordnetenversammlung den AK Innenstadt über die Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Maßnahmen und verkehrsberuhigter Geschäftsbereiche im Allgemeinen für die Belebung der Innenstadt zu beraten.
Folgende verkehrsberuhigende Maßnahmen sollen geprüft und beraten werden:
1). Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs als Tempo-10- oder Tempo-20-Zone in der Flörsheimer Straße, zwischen der Kreuzung Frankfurter Straße/Delkenheimer Straße/Flörsheimer Straße und der Einmündung des Steinwegs in die Flörsheimer Straße.
2.) Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs als Tempo-10- oder Tempo-20-Zone in der Delkenheimer Straße, zwischen der Kreuzung Frankfurter Straße/Delkenheimer Straße/Flörsheimer Straße und der Kreuzung DelkenheimerStraße/Burgeffstraße.
3.) Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs als Tempo-10- oder Tempo-20-Zone in der Burgeffstraße, vom aktuellen Verkehrsberuhigten Bereich ausgehend bis zur Einmündung in die Massenheimer Straße bzw. Frankfurter Straße.
4) Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs als Tempo-10- oder Tempo-20-Zone in der Frankfurter Straße, von der Kreuzung DelkenheimerStraße/Frankfurter Straße/Flörsheimer Straße bis auf Höhe des Ladengeschäfts KIK.
Begründung:
Der vorliegende Antrag greift die Zielsetzung des Antrags „Ausweitung des Verkehrsberuhigten Bereichs in der Hochheimer Innenstadt“ (Vorlage 303/2019) auf, der in der vergangenen Wahlperiode keine Unterstützung fand. Das grundsätzliche Ziel, einer Entlastung des Innenstadt- und Altstadtbereichs vom Autoverkehr und eine Erhöhung der Sicherheit und Attraktivität der Innenstadt für Fußgänger und Radfahrer, wurde zwar von mehreren Fraktionen unterstützt. Die größte Kritik an dem Antrag bestand in der vom Bürgermeister behaupteten Annahme, die Straßen im Falle der Verkehrsberuhigung zu einem Shared-Space-Bereich umbauen zu müssen, was erhebliche Kosten verursachen würde.
Im Gegensatz zum Verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1), bei dem besondere Verkehrsregeln gelten und keine Aufteilung in Fahrbahn und Bürgersteig zulässig ist, handelt es sich bei dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ausschließlich um die Festlegung einer Höchstgeschwindigkeitszone unterhalb von 30 km/h. Ein Umbau der Straßen ist nicht erforderlich. Die Kosten beschränken sich auf die Beschilderung und die Verwaltungskosten.
Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche sind für Innenstadtbereiche mit einem erhöhten Fußgängeraufkommen und einem hohen Aufenthaltscharakter vorgesehen.
Das Netzwerk Shared-Space beschreibt verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche auf seiner Internetseite http://netzwerk-sharedspace.de/ wie folgt:
„In § 45, Abs. 1d StVO ist geregelt, dass in „städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ Zonen-Geschwindigkeitsregelung von weniger als 30 km/h angeordnet werden können. Anfang bzw. Ende eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs sind durch die Zeichen 274.1 bzw. 274.2 StVO gekennzeichnet, zumeist als Tempo-10- oder -20-Zone.
Rechtlich handelt es sich ausschließlich um eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Fahrzeugverkehr. Die Fahrbahn bleibt Fahrbahn und wird in der Regel von zwei Gehwegen eingerahmt. Für den Fußverkehr gelten die normalen Vorschriften des § 25 StVO (Fahrbahn darf nur zum Queren betreten werden, Fußverkehr ist wartepflichtig usw.). Unabhängig davon kann sich bei entsprechender Gestaltung ein Verkehrsverhalten einstellen, dass der Fußverkehr sich einen Vorrang vor den Fahrzeugen einfordert bzw. ihn von diesen oft gewährt bekommt.“
Zu 1.): Im Rahmen der Umgestaltung des Berliner Platzes, soll nach Wunsch der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung die Einbahnstraßenregelung in der Flörsheimer Straße aufgehoben werden und diese in beide Fahrtrichtungen für den Verkehr freigegeben werden. Dies wird deshalb notwendig, da sich die Stadtverordnetenversammlung gegen eine Durchfahrtsmöglichkeit des Berliner Platzes entschieden hat. Durch die oben erläuterten Maßnahmen der Verkehrsführung, ist mit einem Anstieg des Straßenverkehrs in der Flörsheimer Straße zu rechnen. Infolgedessen, ist auch mit einem Anstieg des Unfallrisikos und abnehmender Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu rechnen. Eine Absenkung der zulässigen Geschwindigkeit würde dem entgegenwirken. Da die Flörsheimer Straße mit dem einmündenden Kolbenpfad zudem ein wichtiger Schulweg ist, wäre eine Verkehrsberuhigung im Sinne der Schulwegsicherung. Die Flörsheimer Straße wird stark von Fußgängern und Radfahrern genutzt, um den Berliner Platz, den Friedhof, die Weinbergschule und die Weinberge zu erreichen. Eine Verkehrsberuhigung der Flörsheimer Straße würde die Lücke zwischen dem Berliner Platz und der Altstadt schließen und Fußgängern und Radfahrern eine sichere und attraktive Verbindung zwischen der Alten Malzfabrik, dem Kolbenpfad, dem Friedhof und dem Berliner Platz bieten. Die Attraktivität der gesamten Innenstadt würde sich somit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, erhöhen.
Zu 2.): Durch Wegfall des ehemaligen Durchgangs zwischen der Burgeffstraße und der Frankfurter Straße/Alte Malzfabrik (auf Höhe der Taunussparkasse), fehlt es aktuell an einem sicheren Fußweg als Verbindung der beiden Straßen östlich der Weiherstraße. Das kurze Stück der südlichen Delkenheimer Straße (zwischen Burgeffstr. und Frankfurter Str.) ist durch den Friseurladen und die beiden Restaurants geprägt, durch die schmalen Bordsteine jedoch aktuell sehr unattraktiv für Fußgänger. Eine Verkehrsberuhigung der südlichen Delkenheimer Straße würde einen sicheren Fußweg zwischen der Burgeffstraße und der Frankfurter Straße ermöglichen, die Aufenthaltsqualität in den Außenbereichen der beiden Restaurants erhöhen und die Attraktivität der Straße erheblich steigern. Sollten die westliche Flörsheimer Straße und die östliche Burgeffstraße wie vorgeschlagen zum Verkehrsberuhigten Bereich werden, würde durch die Verkehrsberuhigung eine wichtige Verbindung der beiden verkehrsberuhigten Straßen hergestellt und damit eine Lücke geschlossen.
Zu 3.): Aktuell endet der Verkehrsberuhigte Bereich in der Burgeffstraße auf Höhe der evangelischen Kita. Es ist zu beobachten, dass viele Autofahrer schon vor dem Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs wieder beschleunigen. Eine Ausweitung des Verkehrsberuhigten Bereichs bis zur Massenheimer Straße, würde die Sicherheit für die Kita-Kinder, aber auch für Jugendliche, die den Konfirmandenunterricht besuchen, deutlich erhöhen. Darüber hinaus würde, sofern dem Vorschlag unter Ziffer 2.) gefolgt wird, ein sicherer Fußweg zwischen dem evangelischen Gemeindezentrum und der Frankfurter Straße östlich der Weiherstraße hergestellt. Die Anwohner der östlichen Burgeffstraße (zwischen Delkenheimer Straße und Massenheimer Straße) haben die Stadt und die Fraktionen in der vergangenen Wahlperiode mit der Bitte angeschrieben, eine Verkehrsberuhigung ihrer Straße bis zur Massenheimer Straße prüfen zu lassen. Nach Beobachtungen der Anwohner, beschleunigen viele Autofahrer auf dem kurzen Stück sehr stark, was zu einer erhöhten Lärmbelästigung und höherer Unfallgefahr führt.
Zu 4.): Eine Verlängerung des Verkehrsberuhigten Bereichs auf der Frankfurter Straße bis zum Ladengeschäft KIK würde für einen sicheren Überweg sorgen. Es wäre die bessere Alternative zu einer Ampelanlage, wie sie aktuell in Nutzung ist und von der Fraktion der FDP gefordert wird und würde im Vergleich zu einem Fußgängerüberweg mehr Sicherheit bieten. Die Aufenthaltsqualität am Berliner Platz und die Attraktivität der Frankfurter Straße würden dadurch erheblich erhöht. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einer höheren Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt beitragen