zur Stadtverordnetenversammlung am 28. Oktober 2021 stellten wir folgenden Antrag
Gegenstand:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die „Gebührensatzung für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Hochheim am Main“ in folgendem Punkt anzupassen:
§2 Benutzungsgebühren
…
(3) Besuchen gleichzeitig zwei oder mehrere Kinder einer Familie im Stadtgebiet Hochheim am Main eine Tageseinrichtung für Kinder, wird für das zweite Kind eine Geschwisterkindermäßigung in Höhe von 50% der Benutzungsgebühren für die jeweilige Betreuungszeit gewährt. Ab dem dritten Kind in Höhe von 100%. Diese Ermäßigung gilt nicht für das Verpflegungsentgelt.
Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 ist entsprechend anzupassen.
Sachdarstellung:
Wir wollen auf die Verbesserung der Teilhabe an Kinderbetreuungsangeboten und der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern in Hochheim und Massenheim hinwirken. Ein Aspekt dabei sind Familien mit mehreren Kindern, bei denen die Herausforderungen schlicht höher sind.
Wir wollen die Hochheimer und Massenheimer Eltern, die das besondere Glück haben mehrere Kinder im Krippen- oder Kindergartenalter großzuziehen mit dieser neuen Geschwisterkindermäßigung von einer Überforderung befreien. Die bisherige Regelung, mit einer Geschwisterkindermäßigung von 20% ab dem zweiten Kind, erachten wir als unzureichend und uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen Eltern von Mehrlingskindern, bzw. alleinerziehende Mütter, dadurch finanziell erheblich belastet wurden. Mit dieser neuen Regelung sollen für besondere Einzelfälle die enormen finanziellen Härten der bisherigen Regelung abgefangen werden.
Aus dem Bericht zur Kinderbetreuung im ersten Halbjahr 2021 ist erkennbar, dass die bisherige Geschwisterkindermäßigung zu einer Einnahmereduzierung von rd. 54.000 EUR jährlich führt. Daher sind in den kommenden Haushalten die zu erwartenden Einnahmen, um weitere ca. 60 TEUR zu reduzieren.