zur Stadtverordnetenversammlung am 28. Oktober 2021 stellten wir folgenden Antrag
Gegenstand:
1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine bessere Beteiligung der Elternbeiräte und für die Bildung eines Stadtelternbeirats für alle Kindertagesstätten in Hochheim und Massenheim aus. Der Stadtelternbeirat soll vor allen Entscheidungen, die wesentliche Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung und der Bedarfsplanung betreffen, angehört werden.
2. Der Magistrat wird beauftragt eine Satzung zur Bildung eines Stadtelternbeirats für die städtischen Kindertagesstätten oder eine entsprechende Änderung der bestehenden Elternbeiratssatzung vorzubereiten und diese der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorzulegen.
3. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat zu prüfen, ob und inwieweit die Bildung eines Gesamtelternbeirats möglich ist, der sich aus den Elternbeiräten aller Hochheimer und Massenheimer Kindertagesstätten, sowohl in städtischer als auch in freier und kirchlicher Trägerschaft, zusammensetzt.
4. Der Magistrat wird gebeten die Elternbeiräte aller Kindertagesstätten (auch der freien und kirchlichen Träger) zu der geplanten Satzung anzuhören und ihre Vorschläge, Wünsche und Anmerkungen zur Bildung eines Gesamtelternbeirats oder weiterer Möglichkeiten zur Stärkung der Beteiligung von Elternbeiräten dem Sozialausschuss zur Beratung vorzulegen.
Sachdarstellung:
Die Hochheimer Kindertagesstätten profitieren in hohem Maße von dem großen Engagement ihrer ehrenamtlichen Elternbeiräte. Die Elternbeiräte leisten als Interessenvertretung der Eltern einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und -Sicherung in den Kindertagesstätten, indem sie Probleme und Verbesserungspotenzial offen den Trägern gegenüber artikulieren.
Die Qualität der Kindertagesstätten ist jedoch maßgeblich von den Rahmenbedingungen abhängig, die die Stadt Hochheim mittels ihrer Satzungen und Verträge setzt. Eine Elternvertretung auf Stadtebene ermöglicht einen stadtweiten Interessen- und Erfahrungsaustausch zwischen den Elternbeiräten. Durch eine noch stärkere Vernetzung der Elternbeiräte und die Bündelung der gemeinsamen Interessen in einem Stadtelternbeirat, wird die Kommunikation mit den städtischen Gremien und der Verwaltung erheblich vereinfacht. Eine durch Satzung gebildete und mit starken Beteiligungsrechten ausgestattete Elternvertretung auf Stadtebene stärkt zudem die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen