Eine gerechte Gebührenordnung für Hochheimer Kitas: Staffelung der Hochheimer Kita-Gebühren

Kindergarten
Bild: Bild von Erich Westendarp auf Pixabay

zur Stadtverordnetenversammlung am 29.10.2020 stellten wir folgenden Antrag.

Gegenstand:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, dem Sozialausschuss einen Satzungsentwurf zur Änderung der Gebührensatzung für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Hochheim am Main zur Beratung vorzulegen. Der Satzungsentwurf soll folgende Änderungen beinhalten:
1. Festsetzung einer Gebührenordnung für Kindertageseinrichtungen im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 1 HKJGB (Kinderkrippen)
2. Staffelung aller Benutzungsgebühren für Hochheimer Kindertageseinrichtungen nach dem Einkommen der Eltern
3. Erhöhung der Geschwisterkindermäßigung nach § 2 Abs. 3 der aktuellen Gebührensatzung auf 40% für das zweite Kind und auf 80% ab dem dritten Kind
4. Die Staffelung nach der täglichen Betreuungszeit soll bestehen bleiben
Für Eltern, die ihr Einkommen nicht offenlegen möchten, soll die Möglichkeit bestehen, stattdessen in die höchste Einkommensstufe eingruppiert zu werden.

Sachdarstellung:
Tageseinrichtungen sind Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und dienen der Förderung von Kindern. Die frühzeitige Erkennung von Förderbedarfen und die individuelle Förderung der Kinder durch ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher sind eine wichtige Voraussetzung, um allen Kindern möglichst gute Zukunftschancen zu bieten. Auf diese Weise tragen Kindertageseinrichtungen erheblich zur Chancengerechtigkeit bei.
Auch für Eltern sind Kindertageseinrichtungen ein wichtiger Beitrag zu mehr Lebensqualität und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weil sie beiden Elternteilen eine Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen, tragen sie zur gesellschaftlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei.
Der Zugang zu Bildung und somit auch zu Kitas als Bildungseinrichtungen sollte stets gebührenfrei sein, weil die Zukunft von Kindern niemals vom Einkommen der Eltern abhängig sein darf. Eine vollständige Befreiung von Kita-Gebühren ist für die Stadt Hochheim, ohne einen finanziellen Ausgleich des Landes, nicht zu bewältigen. Zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Hochheimer Kitas und der Herstellung neuer Betreuungsplätze, ist die Stadt Hochheim auf eine anteilige Finanzierung der Kindertageseinrichtungen über Elternbeiträge angewiesen.
Dennoch tragen die Stadt Hochheim und ihre Gremien die Verantwortung, allen Kindern den Besuch von und die Förderung in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen. Die Benutzungsgebühren der Hochheimer Kitas müssen deshalb mit den individuellen Belastungen der Eltern vereinbar und für diese zumutbar sein. Die Benutzungsgebühren müssen deshalb das Einkommen der Eltern berücksichtigen. Für Familien mit mehreren Kindern, insbesondere bei Mehrlingsgeschwistern, können sich Kita-Gebühren schnell zu unzumutbaren Belastungen aufsummieren. Ein Geschwisternachlass in Höhe von 20 Prozent kann dies nicht ausreichend abmildern, weshalb eine höhere Ermäßigung grundsätzlich und ab dem dritten Kind eine weitere Ermäßigung erforderlich und sinnvoll ist.
Einer gerechteren Gebührenordnung dürfen datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen. Deshalb soll alle Eltern, die ihr Einkommen gegenüber den Kita-Trägern nicht offenlegen möchten, die Wahlfreiheit ermöglicht werden, stattdessen den Höchstsatz der Gebühren zu zahlen.

Aus dem Protokoll der Sitzung:
Für die SPD-Fraktion stellt Fraktionsvorsitzender Marcus Hesse den Antrag vor.

Abstimmungsergebnis:
Verweisung an zust. Ausschuss
Ja – Stimmen: 27
Nein – Stimmen: 0
Enthaltungen: 1