zur Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2020 stellten wir folgende Anfrage.
Die SPD-Fraktion fragt den Magistrat:
Frage 1:
Auf welchen Parkplätzen findet in Hochheim eine private Parkraumkontrolle statt und auf welchen dieser Parkplätze müssen Stellplätze nach § 2 Abs. 3 der Stellplatzsatzung dauerhaft unterhalten und nachgewiesen werden?
Frage 2:
Welche Dienstleister der privaten Parkraumüberwachung sind in Hochheim tätig?
Frage 3:
Welche Möglichkeiten hat die Stadt Hochheim, private Parkraumüberwachung einzuschränken?
a) nach der Stellplatzsatzung
b) durch eine eigenständige Satzung
c) über Bebauungspläne
Frage 4:
Ist eine Verpachtung von Parkplätzen zulässig, die nach der Stellplatzsatzung bereitgestellt werden müssen?
Frage 5:
Ist die Androhung von Vertragsstrafen, bei Überschreiten einer vertraglich festgelegten Parkdauer, mit den Bestimmungen der Stellplatzsatzung vereinbar?
Frage 6:
Gibt es Vorhaben von Hochheimer Einzelhändlern und Supermärkten für ihre Parkplätze private Parkraumüberwachung zu beauftragen?
Frage 7:
Welche anderen Wege sieht der Magistrat, um Fremdparken auf Privatparkplätzen einzudämmen?