Nichterhebung der neuen Heimatumlage und Bewahrung der kommunalen Selbstverwaltung Hochheims

zur Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019 haben wir folgenden dringlichen Antrag zur Stadtverordnetenversammlung gestellt.

Gegenstand:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, auf die Erhebung der jüngst angekündigten Heimatumlage ersatzlos zu verzichten und damit den Griff nach weiteren ca. 300 Millionen EUR aus den Töpfen der kommunalen Familie zu unterlassen.

Der Grundgedanke der kommunalen Selbstverwaltung wird dadurch ad absurdum geführt, dass durch diverse parallele Umverteilungsprogramme den Kommunen a) das Geld entzogen und b) die bürokratischen Hürden für die Inanspruchnahme von Förderprogrammen überbordend werden. Diese Entwicklung ist im Sinne einer starken kommunalen Selbstverwaltung umzukehren.

Begründung:
Wir haben in Hochheim Ende 2018 den Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 aufgestellt. Grundlage für die Planung insbesondere des Jahres 2020 war es, dass die Gewerbesteuerumlage um die 29 Punkte von der Bundesebene reduziert wird, die von den Kommunen über Jahre als Beitrag zum Aufbau Ost geleistet wurden. Somit verbleiben nach den Planungen mehr Erträge aus der Gewerbesteuer in Hochheim. Leider hat sich der hessische Finanzminister kurzfristig dazu entschlossen, 75 Prozent dieser Ersparnis von den Kommunen wieder im Rahmen einer sogenannten Heimatumlage abzuschöpfen. Ziel der Landesregierung ist es, von den insgesamt eingesammelten 300 Millionen EUR, 200 Millionen Euro in neue Förderprogramme zu gießen.
Der Haushaltsplan für 2020 wurde im Rahmen der Landesvorgaben und als Doppelhaushalt 19/20 aufgestellt. Die neue Heimatumlage führt somit zu erheblichen Mehrausgaben und erzeugt damit Druck zu weiteren Einsparungen bzw. auf die Investitionsvorhaben, noch bevor das Haushaltsjahr begonnen hat. Ein fairer Umgang mit den Kommunen sieht anders aus.
Die Hochheimer Stadtverordneten begrüßen grundsätzlich Förderprogramme des Landes Hessen für die kommunale Familie. Leider mussten wir in den letzten Jahren bereits häufig feststellen, dass diese Förderprogramme in Gestalt eines trojanischen Pferdes daherkommen, denn die Finanzierung dafür wird von den Kommunen zum großen Teil selbst getragen und so werden im Vorfeld dieser Programme den Kommunen bereits Finanzmittel über diverse Mechanismen entzogen.
Mit anderen Worten: Vielleicht bekommen die Kommunen einen Teil ihres eigenen Geldes im Rahmen eines Förderprogrammes und nach den jeweiligen Fördervorgaben bürokratisch wieder zurück, welches sie vorher an das Land abführen mussten. Beispiele dieser Art gibt es inzwischen leider einige: die Hessenkasse, die „beitragsfreie“ Kita. Ein weiterer Kassenschlager sind die kommunalen Investitionsprogramme KIP 1 und KIP 2, die zu einem großen Teil aus Bundesmitteln bestehen. Damit wird die kommunale Selbstverwaltung in unseren Augen Zug um Zug eingeschränkt. Nach den Angaben des Städtetags, der durch die Berechnung der Umlage anhand der Gewerbesteuereinnahmen aus 2018 eine Vergleichsgröße geschaffen hat, würden der Stadt Hochheim ca. 1 Million Euro an Gewerbesteuereinnahmen durch die Heimatumlage entgehen. Die Hochheimer Stadtverwaltung geht für den aktuellen, bereits genehmigten Doppelhaushalt von einer potenziellen Mehrbelastung in Höhe von ca. 814.000 Euro aus.

Aus dem Protokoll der Sitzung:
Stadtverordneter Hesse begründet den Antrag unter Hinweis darauf, dass unter diesen Umständen von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen nicht mehr gesprochen werden könne.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt