Erstellung eines Wohnraumversorgungskonzeptes für Hochheim und Massenheim

zur Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019 haben wir folgenden Antrag gestellt.

Beschlussvorschlag:
I.) Verfahren und Inhalt des Wohnraumversorgungskonzeptes
Der Magistrat wird beauftragt in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister ein Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Hochheim zu erstellen und es dem Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss sowie dem Sozialausschuss zur Beratung vorzulegen. Abschließend soll das Wohnraumversorgungskonzept der Stadtverordnetenversammlung als Handlungsempfehlung und Grundlage für die zukünftige Hochheimer Wohnungspolitik und Stadtentwicklung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Das Konzept soll dem Leitfaden zur Erstellung kommunaler Wohnraumversorgungskonzepte in Hessen entsprechen, der im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom Institut Wohnen und Umwelt (IWU) entwickelt wurde. Als eine vertiefte Analyse des Wohnungsmarktes und eine qualitative und objektive Prognose der Bevölkerungs – und Wohnraumbedarfsentwicklung, soll das Wohnraumversorgungskonzept der Stadtverordnetenversammlung als Grundlage für eine strategisch ausgerichtete Wohnungspolitik und Stadtentwicklung dienen. Dazu sind folgende Inhalte unerlässlich:

  • Analyse der Wohnungsnachfrage
  • Analyse des Wohnungsangebots
  • Preisanalyse des Wohnungsmarktes
  • Prognose zur Bevölkerungsentwicklung
  • Wohnungsbedarfsprognose

Darüber hinaus sollen auch die Potenziale und Grenzen der Hochheimer Wohnungsbaugesellschaft im Bereich der Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte (auf dem 1. Förderweg) und von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkommen (2.Förderweg) geprüft und dargelegt werden. Neben dem Amt für Bauen und Stadtentwicklung, ist auch das Amt für Jugend, Senioren und Soziales in die Entwicklung des Wohnraumversorgungskonzeptes einzubinden. Darüber hinaus soll die W ohnungswirtschaft, insbesondere die Hochheimer Wohnungsbaugesellschaft beteiligt werden. Im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss sowie
im Sozialausschuss soll regelmäßig über den Sachstand und die Zwischenergebnisse berichtet und abschließend über die Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen beraten werden.

II.) Zielsetzung des Wohnraumversorgungskonzeptes
Die Zielsetzungen an denen sich das Wohnraumversorgungskonzept orientieren soll, sollen abschließend im BVU beraten und beschlossen werden. Neben weiteren Vorschlägen aus den Fraktionen, soll der BVU über folgende Zielsetzungen beraten und beschließen:

  1. bezahlbarer Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen und Generationen (Mietwohnungen)
  2. generationsübergreifende Wohnformen und sozial durchmischte Quartiere
  3. barrierefreie und seniorengerechte Wohnungen

Sachdarstellung:
In den vergangenen Jahren sind die Immobilienpreise und Mieten in Hochheim stark angestiegen. Insbesondere für Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen ist es zunehmend schwierig, sich mit Wohnraum zu versorgen. Die Hochheimer Stadtverordnetenversammlung hat sich bereits vielfach mit diesem Problem beschäftigt und hat sich regelmäßig für die Schaffung preisgünstiger Wohnungen eingesetzt. Der Anspruch die Hochheimer Bürgerinnen und Bürger mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, ist Konsens aller Fraktionen. Trotz aller Bemühungen gelang es der Hochheimer Kommunalpolitik jedoch bislang nicht, die angespannte Situation am Hochheimer Wohnungsmarkt zu entschärfen.

Wie gefragt Hochheim als Wohnort und wie hoch die Nachfrage nach Wohnimmobilien ist, kann aktuell anhand der Entwicklungen im Baugebiet Schänzchen III beobachtet werden. Nach wie vor ist ein beachtlicher Siedlungsdruck im Rhein-Main-Gebiet festzustellen, der auch in Hochheim die Immobilienpreise und Mieten in die Höhe treibt. Als Folge dessen, wird bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapp. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht mehr versorgen können und deshalb auf geförderten Wohnraum angewiesen sind, nimmt zu.
Die Anfrage der SPD-Fraktion zur Bestandsentwicklung sozial gebundener Wohnungen hat gravierende Versäumnisse in der Bestandssicherung und der Schaffung neuen geförderten Wohnraums aufgezeigt. Während bereits heute über 380 förderberechtigten Haushalten keine Wohnung in Hochheim zugewiesen werden kann, werden bis Januar 2021 weitere 350 geförderte Wohnungen aus der sozialen Bindung fallen. Insgesamt wird sich der Bestand geförderter Wohnungen bis 2021 auf ca. 250 Wohnungen halbieren. Ohne ein Gegensteuern der Stadtverordnetenversammlung, werden viele Hochheimer ihre Stadt und Heimat verlassen müssen. Es droht die soziale Verdrängung einkommensschwacher Haushalte.

Zu lange wurde in Hochheim die Wohnungspolitik an den Zwängen der Haushaltskonsolidierung oder der hochpreisigen Grundstücksveräußerung ausgerichtet. Dies hat unter anderem zu den heute zu beobachteten Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt geführt. Mit Hilfe eines Wohnraumversorgungskonzeptes wollen wir uns nachhaltig auf die Bedürfnisse unserer Hochheimer Bürgerinnen und Bürger konzentrieren und damit einen Paradigmenwechsel in der Hochheimer Wohnungspolitik einleiten. Die SPD-Fraktion will damit sicherstellen, dass für alle Generationen und Bevölkerungsgruppen bezahlbarer Wohnraum vorhanden und zugänglich ist.
Wir sehen die dringende Notwendigkeit einer planvollen und strategisch ausgerichteten Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik in Hochheim und Massenheim. Der nur noch stark begrenzt verfügbare Raum unserer Stadt muss effizient und bedarfsgerecht genutzt werden. Dafür halten wir ein städtisches Wohnraumversorgungskonzept, welches auf einer detaillierten Marktanalyse und Bedarfsprognose aufbaut und mit belastbaren Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen eine Grundlage und Entscheidungshilfe für künftige Planungen gibt, für unerlässlich.

Als ein Best-Practice-Beispiel sehen wir das bereits 2010 beschlossene Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Hofheim. Das Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Hofheim wurde mit der Unterstützung des Darmstädter Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) erstellt, welches auch im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums einen Leitfaden zur Erstellung kommunaler Wohnraumversorgungskonzepte entwickelt hat. Die Konzepterstellung in Hofheim hat ca. 25.000 EUR gekostet.
Auch die Städte Kassel, Gießen, Mörfelden-Waldorf, Marburg und Fulda haben sich für ein städtisches Wohnraumversorgungskonzept entschieden. Auch auf Ebene der Landkreise gibt es Wohnraumversorgungskonzepte, so im Main-Kinzig-Kreis, im Landkreis Gießen und im Landkreis Fulda.

Aus dem Protokoll der Sitzung:
Stadtverordneter Herfort begründet den Antrag unter Verweis auf den Wunsch nach Ergründung des tatsächlichen Bedarfs. Die prognostizierten Kosten in Höhe von etwa 30.000 € halte man für gut investiert.

Abstimmungsergebnis:
Verweisung an zust. Ausschuss
Ja – Stimmen: 24
Nein – Stimmen: 1
Enthaltungen: 0